Notariat
Ab dem 1. Januar 2012 stellen die Italienische Konsulate in Deutschland gemäß Ministerialbeschuss vom 6. Dezember 2011 keine notariellen Urkunden mehr aus. Auf Grund der Mitgliedschaft Deutschlands bei der Internationalen Union des Notariats, sind in Deutschland ausgestellte notarielle Urkunden auch in Italien gültig.
Des Weiteren ist eine Ausstellung in Ausnahmesituationen, z.B. in äußerst dringenden Fällen, falls kein Notar vor Ort zur Verfügung steht und falls eine Verzögerung negative Folgen für den Antragsteller birgt, möglich.
http://www.esteri.it/mae/it/italiani_nel_mondo/serviziconsolari/attinotarili/