Sterbefälle

Der Todesfall von im Ausland lebenden Italienern muss nach Italien überschrieben werden. Die notwendigen Unterlagen für die Registrierung des Todesfalls sind:
 
  • Sterbeurkunde ausgestellt vom zuständigen Standesamt
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft des Verstorbenen: italienischer Personalausweis bzw. Reisepass, Staatsbürgerschaftsurkunde