Sterbefälle
Der Todesfall von im Ausland lebenden Italienern muss nach Italien überschrieben werden. Die notwendigen Unterlagen für die Registrierung des Todesfalls sind:
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Sterbeurkunde ausgestellt vom zuständigen Standesamt
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Nachweis der Staatsbürgerschaft des Verstorbenen: italienischer Personalausweis bzw. Reisepass, Staatsbürgerschaftsurkunde